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Rechtliche Informationen

Markierer, Urheberschutz und Link-Hinweis

 

 

Kauf von Paintball - Markierern und wesentlicher Teile

 

Die auf www.paintball-sports.eu angebotenen Paintball-Markierer sind Schußwaffen im Sinne des deutschen WaffG, da sie zum Spiel bestimmt sind und Geschosse im Sinne des WaffG durch einen Lauf treiben. Der Umgang mit Waffen, deren Einzelteilen und Munition bedarf einer Erlaubnis nach dem WaffG, wobei bestimmte Arten von Waffen und Munition ganz oder teilweise erlaubnisfrei sind, z.B. dann, wenn die Mündungsenergie von 7,5 Joule nicht überschritten wird und die Waffe mit einem F-Zeichen gekennzeichnet ist.

Der Kauf und das Ausüben der tatsächlichen Gewalt über Markierer ist in Deutschland nur Personen mit vollendetem 18. Lebensjahr gestattet. Für den Erwerb benötigen wir zwingend einen Altersnachweis vom Käufer.

 
Das Führen von Druckluft- und CO/2-Waffen auch unter 7,5 Joule und mit F-Zeichen ist erlaubnispflichtig und bedarf eines Waffenscheines! Eine Waffe führt i.S.d. WaffG, wer die tatsächliche Gewalt über sie außerhalb der eigenen Wohnung, der eigenen Geschäftsräume oder außerhalb des eigenen befriedeten Besitztumes ausübt. Das Führen einer Waffe ohne Erlaubnis ist strafbar.
 
Gemäß § 12, Abs. 3, Nr. 2 WaffG bedarf es jedoch keiner Erlaubnis zum Führen einer Waffe, wenn diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort transportiert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. von zuhause zum Spielfeld oder zum Händler und umgekehrt).
 
Ebenso ist jedes Schießen außerhalb von dafür vorgesehenen Schießstätten gemäß § 12, Abs. 4, Satz 1 WaffG erlaubnispflichtig. Mit der Ausnahme nach § 12, Abs. 4, Nr. 1 WaffG ist das Schießen außerhalb von Schießstätten nur zulässig mit Zustimmung des Inhabers eines Hausrechtes in dessen befriedeten Besitztum, wenn den Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird und die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.
 
Mit Akzeptieren unserer AGB bestätigt der Kunde, dass er auf die Strafbarkeit des Führens einer Waffe ohne Waffenschein und des Schießens außerhalb von Schießstätten ohne Erlaubnis hingewiesen wurde.
 

Um eine schnelle Bearbeitung zu garantieren und unnötige Verzögerungen zu vermeiden, sende uns bitte unaufgefordert eine gut lesbare Kopie der Vorder- und Rückseite Deines gültigen Personalausweises entweder per Brief, Fax oder per gut lesbarem Scan-Bild zu, wenn Deine Bestellung einen Paintball - Markierer enthält. Gib dabei bitte die genaue Bestellnummer sowie das Datum und die Uhrzeit der Bestellung an.

Sollte ein entsprechender Nachweis nicht vorliegen, werden wir nach Eingang der Bestellung mit Dir Kontakt aufnehmen, um einen entsprechenden Nachweis von Dir anzufordern. Die Bestellung kann frühestens dann erst ausgeführt werden, wenn uns diese Unterlagen vollständig vorliegen.
 
Wir geben unter keinen Umständen Markierer an Minderjährige oder dann ab, wenn uns kein entsprechender Altersnachweis vollständig vorliegt.

 
 

Urheberrecht und Haftung

 

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